Stellenwechsel: Was mit Ihrem Pensionskassenguthaben geschieht

Freizügigkeitsleistungen, die Überweisung an die neue Kasse und was bei einer Lücke zwischen zwei Stellen zu tun ist.

5 Min. Lesezeit · Vorsorge & Rente

Lebenssituationen: Berufseinstieg · Pensionierung planen

Wenn Sie den Arbeitgeber verlassen, verschwindet Ihr Pensionskassenguthaben nicht. Es heisst Freizügigkeitsleistung und folgt Ihnen zur nächsten Stelle.

Überweisung an die neue Kasse

Beginnen Sie eine neue Stelle, überweist Ihre alte Kasse das Geld direkt an die neue. Informieren Sie beide Kassen rechtzeitig und fragen Sie die neue Kasse, ob Sie sich mit dem überwiesenen Geld zusätzlich einkaufen können, um eine Lücke zu schliessen. Prüfen Sie das Reglement der neuen Kasse, denn Leistungen und Beiträge unterscheiden sich stark.

020k40k60k4 %5 %6 %7 %
Jahresrente – in Abhängigkeit von Umwandlungssatz

Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →

Zwischen zwei Stellen

Haben Sie noch keinen neuen Arbeitgeber, geht das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Stiftung. Sie wählen den Anbieter; tun Sie das nicht, überweist die Kasse es an die Auffangeinrichtung. Vergleichen Sie Zinsen und Gebühren und erwägen Sie Wertschriftenlösungen, wenn der Zeithorizont lang ist.

Wann eine Barauszahlung möglich ist

Verheiratete brauchen für eine Barauszahlung die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.

Gute Gewohnheiten

Sehen Sie mit dem Umwandlungssatz-Rechner, in welche Rente sich ein Kapital umwandelt.

Selbst ausprobieren: Umwandlungssatz der Pensionskasse

Ändern Sie eine Eingabe, und das Ergebnis aktualisiert sich sofort. Ihre Angaben werden nicht an einen Server gesendet.

JahresrenteCHF 32'400
Monatsrente
CHF 2'700
Rente beim gesetzlichen Satz von 6,8 %
CHF 40'800
Jahre, die das Kapital bei Bezug reicht (0 % Rendite)
18.5 Jahre
020k40k60k4 %5 %6 %7 %
Jahresrente – in Abhängigkeit von Umwandlungssatz

Rechner ausprobieren

Weiterlesen