Berufskosten und Homeoffice: Was Sie abziehen können
Pauschalen oder effektive Kosten, Verpflegung, Arbeitsweg und die Behandlung des Homeoffice.
5 Min. Lesezeit · Lohn & Steuern
Lebenssituationen: Selbstständigkeit
Angestellte können die Kosten für die Erzielung ihres Einkommens abziehen, entweder pauschal oder mit den effektiven Kosten.
Typische Abzüge
- Fahrkosten, auf Bundesebene begrenzt.
- Verpflegung ausser Haus.
- Übrige Berufskosten, meist als Pauschale.
- Berufsbezogene Weiterbildung.
- Abzugsfähiger BetragCHF 3'300 · 85 %
- Nicht abzugsfähiger TeilCHF 560 · 15 %
Beispiel mit Standardwerten. Rechner öffnen →
Homeoffice
Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz bereit, ist ein Abzug für ein eigenes Zimmer in der Regel nicht erlaubt. Wenn Sie zu Hause arbeiten müssen und keinen Arbeitsplatz haben, akzeptieren einzelne Kantone einen Teil der Kosten. Halten Sie eine schriftliche Vereinbarung bereit.
Effektive Kosten geltend machen, wenn sie höher sind
Übersteigen die effektiven Kosten die Pauschale, können Sie sie mit Belegen geltend machen. Prüfen Sie die Wirkung mit dem Fahrkostenabzug-Rechner.
Selbst ausprobieren: Fahrkostenabzug
Ändern Sie eine Eingabe, und das Ergebnis aktualisiert sich sofort. Ihre Angaben werden nicht an einen Server gesendet.
- Geschätzte Steuerersparnis
- CHF 924
- Nicht abzugsfähiger Teil
- CHF 560
- Abzugsfähiger BetragCHF 3'300 · 85 %
- Nicht abzugsfähiger TeilCHF 560 · 15 %